Freitag, 10. Juni 2011

EHEC, kurz für: einige Hypothesen, erhebliches Chaos

Die Gurken waren's doch nicht. Jedenfalls nicht die spanischen. Die aus Magdeburg vielleicht. Oder doch die Sprossen? Ja, also die Sprossen wahrscheinlich schon, alles andere darf jetzt wieder gegessen werden - es sei denn wir stellen morgen etwas anderes fest. So etwa liest sich die Zusammenfassung der letzten Tage zum Thema Ehec.
In der Wissenschaft und vor allem in der Politik herrschte Ratlosigkeit ob des "Killer Keims". Wie die Medien mit diesem Chaos umgingen, ist damit auch gleich gesagt. bildblog kam gar nicht mehr hinterher mit der Auflistung aller falscher, verdrehter oder schlicht panischer Schlagzeilen. Und die Minister Bahr und Aigner sowie Reinhard Burger vom RKI warnten fleißig vor dem Verzehr von spanischen oder norddeutschen Gurken, Tomaten und Salatköpfen. Zu unrecht, wie sie inzwischen selbst eingesehen haben.
Jetzt im Nachhinein zu sagen, die Warnungen vor Gurken hätten dazu beigetragen, dass die Menschen auch weniger Sprossen gegessen hätten und daher werniger erkrankt seien, ist töricht - selbst wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich die Sprossen waren, die Ehec übertragen haben. Das Argument "vor dem einen warnen schütz auch vor dem anderen" ist schlichtweg nicht haltbar.
Noch absurder ist aber, dass jetzt, nach einem "erhärteten Verdacht" plötzlich die Warnung vor Gurken, Tomaten und Salat aufgehoben wurde - und nicht schon vorgestern, als die Sprossen zum ersten Mal unter Verdacht standen. Einen definitiven Beweise gibt es heute genausowenig wie vor einer Woche.
Wenn sogenannte "zuverlässige Quellen" Unfug von sich geben, können die Medien zwar rechtlich nicht dafür belangt werden, wenn sie diesen Quatsch 1 zu 1 berichten. Alleine die journalistische Sorgfaltspflicht sollte aber doch kritische Nachfragen fordern, eine Einordnunge der Äußerungen und den Gebrauch des Konuktivs!

Stellen wir uns vor, der Fall Ehec wäre ein Gerichtsprozess. Die Staatsanwaltschaft (das Robert-Koch-Institut) hat zusammen mit prominenten Nebenklägern aus Berlin, Hannover und Kiel Anklage erhoben gegen die Gurke, die Tomate und den Salat. Alle drei Angeklagten erscheinen zum ersten Gerichtstermin. Sie bestreiten die Tat, die Faktenlage ist noch ungewiss. Dann lautet das Gesetz für die Berichterstattung: es darf keine Vorverurteilung in den Medien stattfinden, beide Seiten müssen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Und wo war überhaupt der Anwalt des Gemüses? Stellt den Pflichtverteidiger nicht im Zweifelsfall der Staat?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen